Über uns
Ganzheitlicher Beratungsansatz und individuelle Lösungen
Über einen ganzheitlichen Beratungsansatz entwickeln wir die für Sie passende, individuelle Lösung. Die hierfür erforderliche Fachexpertise in den von unseren Anwälten betreuten Kompetenzbereichen sichern wir durch Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung auf Fachanwaltslehrgängen. Denn gerade die Fachbereiche Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, öffentliches Dienstrecht und Strafrecht sind geprägt von einer dynamischen Entwicklung, die neben der sich ändernden Gesetzgebung auch maßgeblich von der Rechtsprechung der Gerichte beeinflusst wird. Durch die laufende Fortbildung unserer Anwälte können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Anwalt Sie in seinem Kompetenzbereich fachlich versiert beraten und vertreten kann.
Wir klären übrigens zu Beginn des Mandates nicht nur gemeinsam, welche Strategie wir für Ihr Anliegen entwickeln können, sondern informieren Sie auch umfassend über die zu erwartenden Kosten einer Beauftragung. Hierbei rechnen wir entweder nach der gesetzlichen Gebührenordnung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung auf Stundenhonorarbasis ab. Im Rahmen einer ersten Beratung können wir Ihnen in der Regel bereits eine erste Kosteneinschätzung geben.